Der Prozess gegen den Halle-Attentäter
Am 9. Oktober 2019 verübte ein Neonazi einen rechtsterroristischen Anschlag in Halle (Saale). Am höchsten jüdischen Feiertag, Yom Kippur, versuchte er, in die Synagoge einzudringen, um die dort betenden Jüdinnen und Juden zu ermorden. Nachdem dieser Versuch gescheitert war, wich er auf einen nahegelegenen Imbiss, den Kiezdöner aus, um dort vermeintliche Muslime zu umzubringen. Während des Anschlags tötete der Neonazi zwei Menschen und fuhr auf seiner Flucht eine weitere Person aus rassistischem Motiv mit Tötungsabsicht an. Vom Juli bis Dezember 2020 fand gegen den Attentäter der Gerichtsprozess statt, der für viele Facetten der deutschen Gesellschaft als beispielhaft gesehen werden kann. Dazu gehören Aspekte wie die Stilisierung des Attentäters als Einzeltäter, das hohe Interesse der Medien an der privaten Geschichte des Attentäters und die ihm damit gebotene Plattform, zudem die zunächst ausbleibende Zulassung der Synagogenbesucher*innen in die Nebenklage. Und schließlich die fehlende Anerkennung von versuchtem Mord in zwei eindeutigen Fällen.
Was es mit diesen und weiteren Aspekten auf sich hat, dem wollen wir -- nach einem einführenden Input des Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus -- im Gespräch mit Naomi Henkel-Gümbel und Dr. Kati Lang auf den Grund gehen. Aus persönlicher Perspektive als Nebenklägerin und Anwältin werden unsere beiden Gäste über ihre Erfahrungen und Beobachtungen berichten und einen Einblick geben, was der Prozess für den deutschen Staat und die deutsche Gesellschaft bedeutet hat.
Termin und Ort: Donnerstag, 29. Juli 2021, 19.00 Uhr – Kukoon im Park (Leibnizplatzpark Bremen-Neustadt)