Sinti und Roma mussten auch in Bremen erleben, dass ihre Rückkehr unerwünscht war
Sinti und Roma, die Deportation und Konzentrationslager überlebt hatten, mussten nach 1945 auch in Bremen erleben, dass ihre Rückkehr unerwünscht war. Die Stimmung, die ihnen aus großen Teilen der Bevölkerung entgegenschlug, lässt sich aus einem Leserbrief im „Weser-Kurier" vom 14.9.1946 mit der Überschrift „Unvereinbar mit unser Not" ablesen:
„Es scheint mir angesichts des unverschämt herausfordernden Verhaltens der Zigeuner im Riespot doch reichlich paradox, dass diese als nachträgliche Entschädigung mehrere Tausend DM je Familie erhalten. Eine solche Regelung ist unvereinbar mit der Not unserer Ostvertriebenen und Körperbeschädigten..."
Die Grundeinstellung der Behörden gegenüber den Überlebenden sah so aus, dass in der Bremer Polizei und Justiz ab 1946 wieder von einer Zigeunerplage die Rede war.
Ab 1950 etablierte sich die Auffassung, dass Sinti und Roma, die vor dem Auschwitzerlass (1943) inhaftiert worden waren aus kriminalpräventiven Überlegungen und nicht aus rassischen Gründen festgenommen worden wären. Mit dieser Begründung lehnten Behörden bis ins Jahr 1963 Entschädigungsanträge ab, die Sinti und Roma für die in den Jahren 1938 bis 1943, erlittene Verfolgung stellten.
22.01.2015, 20:00 Uhr
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